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Zahnspange Karlsruhe: Zahn ziehen notwendig?

Non-Compliance-Geräte

Zusätzlich zu den „klassischen“ herausnehmbaren und festen Zahnspangen kommen zur Korrektur einiger Fehlstellungen weitere Apparaturen zum Einsatz. Dazu gehören die sogenannten Non-Compliance-Geräte. Das Besondere an diesen Geräten ist, dass sie in vielen Fällen Zahnentfernungen überflüssig machen und den unbeliebten Headgear (Außenzahnspange) ersetzen. Die Geräte werden hierzu dauerhaft im Mund verankert und erfordern somit keine aktive Mitarbeit (wie z. B. das regelmäßige Tragen der Zahnspange).

Unter anderem kommen Non-Compliance-Geräte zum Einsatz, um einzelne Zähne unabhängig vom restlichen Gebiss zu bewegen, einen zu schmalen Oberkiefer zu verbreitern oder einen weit zurückliegenden Unterkiefer nach vorn zu verlagern.

In unserer Praxis verwenden wir folgende Non-Compliance-Geräte:

  • Lingualbogen: Er dient dazu, die ersten großen Backenzähne im Unterkiefer zu stabilisieren.
  • Quadhelix/Klasse-II-Apparatur bei Multiband: Hiermit lässt sich ein zu schmaler Oberkiefer verbreitern.
  • Klasse-II-Apparatur/Feder: Die Sprungfeder dient dazu, den Unterkiefer nach vorn zu bewegen.
  • Nance-Apparatur: Sie verhindert ein Vorrücken der ersten großen Backenzähne.
  • Distal-Jet: Hiermit können Bäckenzähne weiter nach hinten bewegt werden, um das Platzangebot im Frontzahnbereich zu erhöhen.